Voraussetzungen
Domainnamen
unzulässige Domainnamen
Voraussetzungen für eine Domain
- Um eine noch nicht belegte Domain registrieren zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen voll geschäftsfähig, also vor allem volljährig sein.
- Juristische Personen müssen bei der Domainanmeldung wirksam, also in der Regel durch ihre Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder vertreten sein.
Die Domain-Vergabe ist unabhängig vom Vorhandensein einer Website!
Wenn zu einer registrierten Domain keine Website vorhanden ist, bedeutet das nicht, dass die Domain nicht genutzt wird. Eine Domain kann nämlich im Rahmen ganz verschiedener Dienste wie z. B. www, Mail oder FTP gebraucht werden. Es besteht keine Verpflichtung, eine Website aufzusetzen.
Im Zusammenhang mit Domain-Registrierungen kann es zu juristischen Auseinandersetzungen kommen, wenn Marken,- Urheber- oder andere Rechte Dritter verletzt werden.
- (meist) unproblematisch sind folgende Kategorien:
- der eigene Vor- und/oder Nachname, ggf. auch abgekürzt oder mit akademischem Grad (z.B. dr-fichtner.de) oder zusätzlicher Berufsbezeichnung (z.B. schreiner-zach.de).
- der Name des eigenen Unternehmens, Vereins, Organisation (mit oder ohne Rechtsformzusatz, wie GmbH, e.V., AG, OHG, KG, e.G.), auch wenn kein Markenschutz beantragt wurde.
- allgemeine Umgangssprache, wie nicht-witzig.de, raumstation.org oder schulweb.de
- frei erfundene Phantasienamen, wie z.B. balaganooo.de, robolixx.com, oder r90t5.de (wenn der Name nicht schon einem Schutz unterliegen sollte)
- Um juristischen Ärger zu Vermeiden, sollte folgendes beachtet werden:
- keine (eingetragenen) Marken, keine Namen von schon existierenden Unternehmen
- keine Namen von öffentlichen Personen
- keine Titel von Software, bekannten Filmen oder Büchern
- Städte- oder Gemeinde-namen und Kfz-Kennzeichen, anderen Top-Level-Domains (com.de), weniger als 3 Zeichen oder nur Ziffern sind ausgeschlossen
- keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen, auch in minimalen Abwandlungen (bundeswehr.com)
- keine Tippfehler-Domains (www.spigel.de)
Domains, die einer anderen Top-Level Domain entsprechen, sind unzulässig
Sie können keine Domain registrieren, die einer existierenden Top Level Domain (TLD) entspricht. Beispielsweise waere eine Domain "com.de" nicht möglich.
Domains sind unzulässig, die aus weniger als drei Zeichen bestehen
SWITCH registriert keine ein- und zweistelligen Domains, und das aus gutem Grund. Hinsichtlich zweistelliger Domains besteht insbesondere die Gefahr der Verwechslung mit länderbezogenen Top Level Domains, die ebenfalls stets zweistellig sind.(.uk für Grossbritannien, .fr für Frankreich etc.) Hinzu kommt für zweistellige Domains, erst recht für einstellige, die Überlegung, dass derartige Domains aufgrund der Kürze ihren Inhabern Wettbewerbsvorteile verschaffen würden.
Domains sind unzulässig, die nur aus Ziffern bestehen
Domains müssen - vor dem .de - wenigstens einen Buchstaben enthalten. Der Grund dafür liegt in der Natur des Internet. Die Rechner im Internet erkennen sich nämlich gegenseitig nicht anhand der Domains, sondern anhand sogenannter IP-Nummern, also reiner Zahlen. Wenn Sie im Browser eine Domain eingeben, wird diese in die zugehörige IP-Nummer übersetzt. Eine allein aus Ziffern bestehende Domain jedoch könnte mit einer IP-Nummer verwechselt werden, und das würde zu technischen Schwierigkeiten führen.
Domains, die deutschen KFZ-Kennzeichen entsprechen, sind unzulässig
Das geschieht, um diese Kennzeichen für eventuelle geplante regionale Aufteilungen freizuhalten. Wann und ob das geschieht ist ungewiss.
Domains sind unzulässig, die deutschen Städte und Gemeindenamen entsprechen
Wie bereits erwähnt, müssen Sie darauf achten, dass die von Ihnen beantragte Domain nicht die Rechte Dritter verletzt. Auch versichern Sie mit der Anmeldung, dies getan zu haben und übernehmen das Haftungsrisiko für den Fall, dass Ihre Versicherung sich als unzutreffend erweist. All dies gilt natürlich auch dann, wenn die von Ihnen gewählte Domain den Namen einer Stadt oder Gemeinde enthält.