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Infos | Domains | Inhaberwechsel

Geschieht der Inhaberwechsel in gegenseitigem Einvernehmen, ist alles ganz problemlos. Formular ausfüllen, absenden, ein klein wenig Geduld haben (ca. 1 Woche) und dann ist der Wechsel vollzogen. »Formular Inhaberwechsel oder »Formular Vertragsübergabe, mit dem Sie Ihren gesamten Loomes Vertrag übergeben bzw. übernehmen können.

Disput-Eintrag
Was tun, wenn sich ein juristischer Streitfall anbahnt?

Die Übertragung der Domain können Sie von SWITCH nicht verlangen
Vor diesem Hintergrund muss die Auseinandersetzung um die Frage, wem die Domain zusteht, von Ihnen unmittelbar mit dem Domain-Inhaber geführt werden. Erst das endgültige Ergebnis dieser Auseinandersetzung, nämlich ein rechtskräftiges (Hauptsache-)Urteil, wird von SWITCH umgesetzt. Diese Linie bestätigt auch das Urteil des OLG Frankfurt (das z. Z. ranghöchste) zu dieser Frage. Es heißt: ...Es kann nicht maßgebliche Aufgabe (von SWITCH) sein, eine Entscheidung des Konflikts zwischen Dritten vorzunehmen und dabei eine umfassende rechtliche Prüfung (...) im Hinblick auf sämtliche kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche sowie ggf. weitere Anspruchsgrundlagen vorzunehmen ... Nur dann, wenn ihr ein rechtskräftiges Urteil gegen den ersten Anmelder vorgelegt würde, in dem ... er damit zur Freigabe verpflichtet wird, kann von SWITCH verlangt werden, die bisherige Registrierung aufzuheben."

Was SWITCH unterdessen für Sie tun kann
Auch wenn SWITCH Ihnen zur Domain erst dann verhilft, wenn Sie die Auseinandersetzung mit dem Domain-Inhaber endgültig gewonnen haben, kann SWITCH auch vorher schon etwas sehr wichtiges für Sie tun: die strittige Domain mit einem Disput-Eintrag (früher WAIT) versehen.

Der Disput-Eintrag (früher WAIT) und seine Wirkung
Dieses Instrument bewirkt vor allem, dass der Domain-Inhaber die Domain nicht auf einen Dritten übertragen kann. Damit wird verhindert, dass er sich der Auseinandersetzung mit Ihnen entziehen kann. Außerdem gewährleistet der zu Ihren Gunsten eingerichtete Disput-Eintrag, dass Sie automatisch neuer Domain-Inhaber werden, wenn der bisherige Domain-Inhaber die Domain freigibt.

So bekommen Sie den Disput-Eintrag
Einfach bei SWITCH beantragen. Der Disput-Eintrag ist auf ein Jahr befristet.

Erbregelung

Grundsätzlich ist die Inhaberschaft an einer Domain vererbbar, so dass der Erbe des verstorbenen Inhabers an dessen Stelle tritt. Wenn der Erbe seine Erbenstellung gegenüber dem Provider oder gegenüber SWITCH nachweist, wird er als neuer Domain-Inhaber auch in die SWITCH Datenbank eingetragen.
Die Funktion als administrativer Ansprechpartner (admin-c) hingegen stellt keine Vermögensposition dar und kann deshalb nicht vererbt werden.

»Formular Inhaberwechsel (pdf)

»Formular Vertragsübergabe (pdf)

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